Kontakt zu Ihren Kunden schon bald nicht mehr möglich?
Die rechtlichen Fesseln werden auch in der Schweiz immer enger.
Laufend schränken Urteile und Gesetze die Möglichkeiten im E-Mail- und Telemarketing ein. Darum: jetzt handeln!
E-Mail-Marketing zählt nach wie vor zu den effizientesten Marketinginstrumenten überhaupt – wenn auch seit Einführung des so genannten Anti-Spam-Gesetzes nicht mehr bei der Akquisition neuer Kunden, sondern vielmehr bei der Pflege und Aktivierung bestehender. Doch in jüngster Zeit wurden die gesetzlichen Fesseln vor allem im EU-Raum deutlich enger, was auch eine Gefahr für das E-Mail-Marketing in der Schweiz darstellt, denn tendenziell werden die hiesigen Gesetzesgrundlagen mittelfristig an das EU-Recht angeglichen. Ergibt es also Sinn, seinen Kundenstamm mit E-Mail-Adressen anzureichern, so lange dies gesetzlich noch möglich ist?
Rechtliche Situation in der Schweiz
Auch in der Schweiz wurden die gesetzlichen Grundlagen für E-Mail- und Telemarketing während der letzten Jahre immer weiter verschärft. So trat am 1. April 2007 das neue Fernmeldegesetz (FMG) mit dem Anti-Spam-Artikel im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Art. 3 Bst. o) in Kraft. Dieser verlangt unter anderem die Bekanntmachung des Absenders, die explizite Zustimmung von potenziellen Kunden bei kommerziellen E-Mails sowie die einfache Abmeldemöglichkeit im E-Mail selbst. Zwei Monate später entschied die Schweizerische Lauterkeitskommission (LKK), dass Personen mit Sterneinträgen im Directories-Verzeichnis nicht mehr kalt angerufen werden dürfen. Und per 1. Januar 2008 schliesslich setzte der Bundesrat das revidierte Datenschutzgesetz (DSG) in Kraft. Die neuen Normen (Art. 12 und 13) verlangen mehr Transparenz gegenüber Kunden und Interessenten im Umgang mit deren Daten.Â
In Deutschland Einwilligung auch für Kunden Pflicht
Das neue Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), welches in Deutschland seit 1. September 2009 in Kraft ist, schränkt die Verwendung personenbezogener Daten zu Werbezwecken erheblich ein. Inzwischen ist sogar das Double-Opt-in vorgeschrieben. Und seit einem Urteil vom 21. April 2010 des Oberlandesgerichts Thüringen ist E-Mail-Werbung ohne Einwilligung auch innerhalb von Kundenbeziehungen verboten.Â
Ungewisse Zukunft für E-Mail-Marketing & Telefonmarketing
Die rechtlichen Grundlagen dürften sich auch in der Schweiz weiter verschärfen. Kürzlich verpflichteten sich die Krankenkassen in einem Verhaltenskodex dazu, sich bei der Grundversicherung gegenseitig keine Mitglieder mehr abzuwerben. Telemarketer befürchten, dass auch bei Kaltanrufen, also bei der telefonischen Kontaktaufnahme mit Personen ohne Kundenbeziehung, wie in Deutschland schon bald eine Einwilligung verlangt wird. Geht die Entwicklung in diesem Rahmen weiter, könnte der Einsatz von E-Mail-Adressen schon bald untersagt werden.
Voraussetzungen um bestehende Kunden mit E-Mail Adressen zu ergänzen
- Unternehmen müssen nachweisen können, dass die Adressaten bereits einmal bei ihnen gekauft oder ihr Interesse für ein Produkt bekundet haben.Â
- E-Mail Lieferanten müssen über die Einwilligung der Besitzer der E-Mail-Adressen für deren Weitergabe für Werbezwecke verfügen.
Kurzinterview mit René Koller, Geschäftsführer Schober Group Schweiz
Aufgrund welcher Indizien erwarten Sie in der Schweiz eine Verschärfung der gesetzlichen Grundlagen?
Bei Schober Deutschland „schlugen“ diese Themen bis jetzt zuerst ein. Erfahrungsgemäss werden mit einer Zeitverzögerung, die immer kürzer wird, diese Einschränkungen auch in der Schweiz ankommen – „leider“.Â
Welches Vorgehen empfehlen Sie Unternehmen aufgrund der zu erwartenden Entwicklung?
Ich empfehle, jetzt zu handeln und die eigenen Kundenbestände zeitnah mit E-Mail-Adressen anzureichern und auch einzusetzen, damit eine crossmediale Kommunikation auch in Zukunft sichergestellt ist.
Woher sollen die Unternehmen so schnell die E-Mail Adressen ergänzen?
Zum Beispiel bei der Schober Group Schweiz können jetzt bereits über 1 Million personalisierte E-Mail-Adressen mit Opt-In und Erlaubnis zur Weitergabe an Dritte zugekauft werden. Wir haben ein sehr kompetentes Team, welches individuelle Fragen gerne beantwortet.