Wirtschaft
Veröffentlicht vor 3 Monate, 2 Wochen

Pensionskassen haben ihre Leistungen flexibler und bedarfsgerechter auszugestalten

Pensionskassen in der Schweiz dienen (zusammen mit den Leistungen aus derAHV) dem Zweck, dass die Versicherten ihren Lebensstandard in angemessenemMasse auch nach dem Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess weiterführen können.

Leistungen der Pensionskasse werden heute vermehrt auch als steueroptimierte Lohnbestandteile betrachtet, die auch für den Personalrekrutierungsprozess eingesetzt werden. Ausserdem muss die Vorsorgeeinrichtung in der Ausgestaltung der Leistungszahlungen und deren Finanzierung sicherstellen, dass sie den demographischen Veränderungen und dem sich abzeichnenden Manko von Arbeitskräften Rechnung trägt. 

Diese Betrachtungsweise führt dazu, dass für die Pensionskassen Work Force Management-Aspekte an Bedeutung gewinnen. Bis vor wenigen Jahren galt als «gute» Pensionskasse eine Einrichtung, die ohne Prüfung des effektiven Vorsorgebedarfs sehr hohe Leistungen subventionierte und somit vorzeitige Pensionierungen und tiefe Arbeitnehmerbeiträge vorweisen konnte. Im heutigen ökonomischen Umfeld, in dem Ressourcen (Personen und Finanzmittel) immer knapper werden, ist diese Betrachtungsweise jedoch zu revidieren.

Diesem Wandel kommt entgegen, dass die einzelnen Versicherten ihre Lebensplanung vermehrt selbst in die Hand nehmen. Sie wollen ihr Ausscheiden aus dem Arbeitsprozess abgestuft planen sowie ihren Barlohnbedarf und ihre Vorsorgebedürfnisse und damit die Leistungen bei Alter, Tod und Invalidität auf ihre momentane individuelle Lebenssituation abstimmen. Ebenfalls ist feststellbar, dass den Versicherten die giesskannenartige Entrichtung von Solidaritätsbeiträgen (vor allem für alteingesessene Übergangsgenerationen, denen sie vielfach nicht zugehören) suspekt sind.

Wie wir immer wieder feststellen können, befinden sich die Pensionskassen in verschiedenen Entwicklungsstadien. Während die einen noch traditionell hohe Leistungen mit subventionierten vorzeitigen Pensionierungen aufweisen, haben die anderen ihre Leistungen bereits optimiert und an die Anforderungen des personellen und finanziellen Ressourcenmangels angepasst.

Wie verändern sich die Leistungsdefinitionen in Zukunft?

Pensionskassen können bereits seit Einführung des BVG im Jahre 1985 ihr Leistungsangebot den sich verändernden Lebensabschnitten ihrer Kunden (für aktive Versicherte und Rentenbezüger) anpassen. Dies bedeutet, dass beispielsweise Altersgutschriftenstaffelung und Einkaufspotential der Lohn- und Karriereentwicklung der Firma bzw. der Branche folgen. Ebenfalls können Invaliditäts- und Todesfallleistungen  nach Kriterien des individuellen Vorsorgebedarfs definiert werden. Diese Flexibilität wird heute immer mehr ausgenutzt.

Diese Entwicklung zu grösserer Transparenz, individuellerer Leistungsdefinition und Berücksichtigung der knapper werdenden Ressourcen wurde durch die 1. BVG Revision gestützt und wird sich künftig nochmals beschleunigen. Damit werden die Leistungen in der Pensionskasse je nach Geschäftsmodell und Angestelltenpopulation unterschiedlicher. Vor diesem Hintergrund können folgende Prognosen zur weiteren Entwicklung abgegeben werden:

Teilpensionierung und Rücktrittsalter

Die heutigen Gesetzesbestimmungen lassen einen stufenweisen Ausstieg aus dem Erwerbsleben mit entsprechendem Bezug der Altersleistungen zu. Immer mehr Pensionskassen werden diese Möglichkeit nutzen und gleichzeitig das reglementarische Rücktrittsalter erhöhen. Die reglementarischen Bestimmungen zur vorzeitigen Pensionierung werden vermehrt ohne Subventionierungen festgelegt werden. Gleichzeitig wird die Arbeitsausgestaltung in der Firma auf diese Flexibilität ausgerichtet. Auf diese Weise können ältere Mitarbeitende im Arbeitsprozess eingebunden bleiben – und sie werden diese Möglichkeit auch vermehrt nutzen.

Wahl von unterschiedlichen Leistungsplänen

Die gesetzlichen Bestimmungen erlauben bereits heute, bis zu drei unterschiedliche Leistungspläne anzubieten. Zum jetzigen Zeitpunkt sind Leistungspläne vor allem auf die Altersleistungen ausgerichtet und fokussieren sich auf Differenzierungen bei den Sparbeiträgen. Es ist zu erwarten, dass zukünftig die Wahlmöglichkeiten bei Invaliditäts- und Todesfallleistungen zunehmen werden. Beispielsweise gibt es bereits heute Pensionskassen, die differenzierte Umwandlungssätze anbieten, so dass der Versicherte seinen Vorsorgebedarf bei Tod und Alter mit seiner persönlichen Lebenssituation (z.B. wenn er unverheiratet ist) optimieren kann.

Wahl der individuellen Anlagestrategie im überobligatorischen Bereic

Seit 2006 können Pensionskassen dem einzelnen Versicherten (im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen) im überobligatorischen Bereich ab der Lohngrenze von CHF 125‘280 die individuelle Wahl unterschiedlicher Anlagestrategien anbieten. Dieses Angebot muss in einem separaten Rechtsträger, der keine Vorsorge unter der Lohngrenze von CHF 125‘280 betreibt, erfolgen. Zum heutigen Zeitpunkt ist durch das Freizügigkeitsgesetz de facto eine Mindestverzinsung garantiert: Der Versicherte profitiert von den Chancen einer risikoreicheren Anlagestrategie, während er die Risiken der Allgemeinheit überwälzt. Die kommende Anpassung des Freizügigkeitsgesetzes (Umsetzung der Motion Stahl) wird dieser Asymmetrie ein Ende machen. Versicherungsgesellschaften und Banken bereiten sich mit der Gründung von speziellen Sammelstiftungen auf diese Situation vor. Der einzelne Versicherte wird die Anlagestrategie gemäss seinem Lebenszyklus und Risikofähigkeit wählen.

Bedarf an Kommunikation und Beratung steigt

Es genügt heute nicht mehr, den Versicherten einmal pro Jahr einen Versicherungsausweis zuzuschicken. Der einzelne Versicherte benötigt bedarfsgerechte Informationen, so dass er je nach seiner individuellen Situation die richtigen Entscheide treffen kann. Im heutigen Umfeld interessieren sich die Versicherten immer mehr für die finanzielle Lage ihrer Pensionskasse und entscheiden anschliessend aufgrund dieser Information über den Einkauf, den Bezug von Vorsorgekapital für die Finanzierung ihres Eigenheims oder den Abschluss einer privaten Versicherung. Zu diesem Zweck ist die Kenntnis des «Deckungsgrades» der Pensionskasse nicht ausreichend. Der soeben erschienene Bericht über die Verwaltungskosten in der 2. Säule weist ebenfalls auf den hohen Kostenanteil, der durch Information und Kommunikation mit den Versicherten verursacht ist, explizit hin.

Schlussfolgerung

Work Force Management-Aspekte und damit erhöhte Flexibilität gewinnen für Pensionskassen immer mehr an Bedeutung. Es wird immer wichtiger, dass die Pensionskasse dem Arbeitgeber hilft, dass dieser die richtigen Mitarbeitenden gewinnen und behalten kann. Die Auszahlung von hohen subventionierten Leistungen steht diesem Bedürfnis vielfach diametral (z.B. bei vorzeitigen Pensionierungen) gegenüber. Damit sind die Leistungen, wie aufgezeigt, vermehrt an die Bedürfnisse der einzelnen Individuen anzupassen, sei es durch Verstärkung der Wahlmöglichkeiten der Leistungen, sei es durch temporäre oder permanente Reduktion bzw. Erhöhung der Arbeitstätigkeit und damit der Mitgliedschaft in der Pensionskasse.

Mit der Zunahme des Bedarfs an individuellen Leistungsbestimmungen werden Aufsichts- und Steuerbehörden gefordert. Sie haben eine Balance zu finden zwischen der Anzahl der Gesetzesartikel, dem Schutz des Versicherten und der Vermutung, dass der Versicherte vor allem seine Steuern optimieren will. Als Versicherter fühle ich mich immer unwohler, wenn mir unterschwellig unterstellt wird, dass ich meine persönliche Vorsorgesituation nicht selber einschätzen kann und dass mein ganzes Streben nur der Steueroptimierung dient. Es sei an dieser Stelle erinnert, dass der Versicherte in der beruflichen Vorsorge unter Ausnutzung der gesetzlichen Bestimmungen sein Steuersubstrat auf der Zeitachse verteilt und es nicht dem Fiskus entziehen kann. Damit liefert er sich den zukünftigen Veränderungen (Geldbedarf staatlicher Institutionen) aus. Verliert er das Vertrauen in die  Lesbarkeit dieser Institutionen (privater heutiger Konsumverzicht führt bei Pensionierung zu mehr individueller Leistung), so wird für ihn die Anhäufung von Kapitalien für das Alter sinnlos. Dies wäre das Ende des Drei-Säulen-Systems.

Kontaktinfo

Roland Schmid

Name Roland Schmid
Position eidg. dipl. Pensionsversicherungsexperte, Aktuar SAVGeschäftsführer
Frima Swiss Life Pensions Services AG
Die Beratungsfirma von Swiss 
Adresse

LifeGeneral-Guisan-Quai 40CH-8022 Zürich

Telefon +41 (0)43 284 44 56
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